Therapeutische Aspekte
Eine isolierte Therapie des Alkoholismus Schizophrener ist nicht möglich. Priorität hat die mehrdimensionale Behandlung der psychotischen Störung. Demgemäß können traditionelle Prinzipien der Abhängigentherapie nur begrenzt übernommen werden. Das Abstinenzprinzip ist weder durchsetzbar noch sinnvoll. Supportive und edukativ-strukturierende Behandlungselemente stehen im Vordergrund. Zwar sind freundlich-bestimmte Überwachung sowie Aufklärung über die ungünstigen Alkoholwirkungen sinnvoll. Keinesfalls sollte aber Alkoholisierung zu sogenannter disziplinarischer Entlassung (bei einem hospitalisierten Kranken) führen. Gefahrvoll ist ein moralisierender Appell an den Kranken, da hierdurch seine mißtrauischabwehrende Haltung verstärkt wird. Stets ist die neuroleptische Medikation zu überprüfen. Unterdosierung kann eine ängstigende Wahnsymptomatik, Überdosierung Adynamie und Depressivität verstärken. In beiden Fällen mag der Patient in autotherapeutischer Intention einen verstärkten Alkoholkonsum entwickeln. Bei Minus-Symptomatik kommt unter Umständen die zusätzliche Gabe eines Antidepressivums (7) in Betracht. Der Einsatz von Disulfiram oder Methadon hat sich nicht bewährt. Der Gebrauch von Anticraving-Substanzen kann noch nicht abschließend beurteilt werden.
Da der Alkoholgebrauch häufig als Indikator unzulänglicher sozialer Integration fungiert, ist gleichfalls nach einer Optimierung psychosoziotherapeutischer und rehabilitativer Maßnahmen zu fragen. Die Entlastung einer konfliktträchtigen Familiensituation durch Angehörigenarbeit, die Schaffung einer wohnlichen Unterkunft und das Angebot einer sinnvollen Beschäftigung wirken sich günstig auf die schizophrene Erkrankung wie auch auf den komplizierenden Alkoholgebrauch aus. Träger betreuter Wohneinrichtungen sollten angehalten werden, auch Schizophrene mit begleitendem Substanzgebrauch zu akzeptieren.
Der Besuch von Alkoholikerselbsthilfegruppen ist nicht anzuraten. Mitmenschliche Nähesituation, interaktioneller Konfliktdruck und ablehnende Einstellung der Gruppen gegenüber medikamentösen Therapiestrategien wirken sich belastend aus. Empfehlenswert ist hingegen der Einsatz psychoedukativer Techniken, welche den Patienten zu angemessener Krankheitsbewältigung, zur Früherkennung von Symptomen, zu rechtzeitiger Inanspruchnahme von Hilfe und adäquatem selbständigen Gebrauch neuroleptischer Medikation befähigen sollen. Auf diese Weise entgeht man der Gefahr, den Alkoholgebrauch als "Fehlverhalten" zu stigmatisieren, und eröffnet dem Kranken die Möglichkeit, seine risikohaften Problemlösestrategien durch alternatives Bewältigungsverhalten zu ersetzen.
Eine isolierte Therapie des Alkoholismus Schizophrener ist nicht möglich. Priorität hat die mehrdimensionale Behandlung der psychotischen Störung. Demgemäß können traditionelle Prinzipien der Abhängigentherapie nur begrenzt übernommen werden. Das Abstinenzprinzip ist weder durchsetzbar noch sinnvoll. Supportive und edukativ-strukturierende Behandlungselemente stehen im Vordergrund. Zwar sind freundlich-bestimmte Überwachung sowie Aufklärung über die ungünstigen Alkoholwirkungen sinnvoll. Keinesfalls sollte aber Alkoholisierung zu sogenannter disziplinarischer Entlassung (bei einem hospitalisierten Kranken) führen. Gefahrvoll ist ein moralisierender Appell an den Kranken, da hierdurch seine mißtrauischabwehrende Haltung verstärkt wird. Stets ist die neuroleptische Medikation zu überprüfen. Unterdosierung kann eine ängstigende Wahnsymptomatik, Überdosierung Adynamie und Depressivität verstärken. In beiden Fällen mag der Patient in autotherapeutischer Intention einen verstärkten Alkoholkonsum entwickeln. Bei Minus-Symptomatik kommt unter Umständen die zusätzliche Gabe eines Antidepressivums (7) in Betracht. Der Einsatz von Disulfiram oder Methadon hat sich nicht bewährt. Der Gebrauch von Anticraving-Substanzen kann noch nicht abschließend beurteilt werden.
Da der Alkoholgebrauch häufig als Indikator unzulänglicher sozialer Integration fungiert, ist gleichfalls nach einer Optimierung psychosoziotherapeutischer und rehabilitativer Maßnahmen zu fragen. Die Entlastung einer konfliktträchtigen Familiensituation durch Angehörigenarbeit, die Schaffung einer wohnlichen Unterkunft und das Angebot einer sinnvollen Beschäftigung wirken sich günstig auf die schizophrene Erkrankung wie auch auf den komplizierenden Alkoholgebrauch aus. Träger betreuter Wohneinrichtungen sollten angehalten werden, auch Schizophrene mit begleitendem Substanzgebrauch zu akzeptieren.
Der Besuch von Alkoholikerselbsthilfegruppen ist nicht anzuraten. Mitmenschliche Nähesituation, interaktioneller Konfliktdruck und ablehnende Einstellung der Gruppen gegenüber medikamentösen Therapiestrategien wirken sich belastend aus. Empfehlenswert ist hingegen der Einsatz psychoedukativer Techniken, welche den Patienten zu angemessener Krankheitsbewältigung, zur Früherkennung von Symptomen, zu rechtzeitiger Inanspruchnahme von Hilfe und adäquatem selbständigen Gebrauch neuroleptischer Medikation befähigen sollen. Auf diese Weise entgeht man der Gefahr, den Alkoholgebrauch als "Fehlverhalten" zu stigmatisieren, und eröffnet dem Kranken die Möglichkeit, seine risikohaften Problemlösestrategien durch alternatives Bewältigungsverhalten zu ersetzen.
Zitierweise dieses Beitrags:
Dt Ärztebl 1997; 94: A-596-597
[Heft 10]